Wann fallen Steuern für Bitcoin & Co. an?
Besteuerung von Kryptowährungen
Wenn du Kryptowährungen
-
als Geldanlage kaufst oder
-
zum Handeln (kaufen + verkaufen) anschaffst oder
-
wenn du auf Kryptowährungen wettest (CFD-Trading) usw.
dann solltest du auch wissen,
wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden.
In folgendem Video von > Steuern mit Kopf <
erklärt Roland Elias
einfach, verständlich und für alle leicht nachvollziehbar,
wann Kryptowährungs-Gewinne steuerfrei und
ab wann sie steuerpflichtig sind.
Video-1
Kryptowährungen!
Wie sieht es mit den STEUERN aus?
Besteuerung von Bitcoin etc.
Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/einstieg-kryptowaehrungen/
Video-2 mit den FAQ > siehe weiter unten!
Besteuerung von Kryptowährungen
Steuerrechtliche Einstufung der Kryptowährungen
Kryptowährungen sind digitale Währungen.
Kryptowährungen sind bei uns in Deutschland (noch) kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden daher aus steuerlicher Sicht als privates Geld eingeordnet. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kryptowährungen eingestuft.
Laut deutschem Einkommensteuerrecht ist der Handel mit digitalen Währungen (kaufen + verkaufen) privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt damit den steuerlichen Spekulationsfristen.
Das bedeutet, wenn beim Verkauf von Kryptowährungen Gewinne entstehen (sogen. Veräußerungsgewinne), müssen diese Gewinne gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen der Einkommensteuerklärung angegeben werden.
Die Finanzbehörde prüft dann, ob diese Gewinne steuerpflichtig oder steuerfrei sind.
Veräußerungsgewinn entsteht, wenn der Verkaufskurs höher als der Einkaufskurs ist.
Entscheidend für die Steuerpflichtigkeit ist die Haltedauer, also der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der betreffenden Krypto-Währung.
Haltedauer länger als 1 Jahr
Lag die jeweilige Kryptowährung länger als ein Jahr in deinem Depot und wurde sie dann erst verkauft, dann ist der daraus entstandene Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Haltedauer kleiner oder gleich 1 Jahr
Steuerpflichtig werden Veräußerungsgewinne, wenn digitale Währungen innerhalb eines Jahres nach dem Anschaffungsdatum mit Gewinn verkauft werden.
Liegt die Summe der erzielten Veräußerungsgewinne im Erklärungszeitraum
(1 Jahr) über der steuerlichen Freigrenze (zurzeit 600 EUR), dann wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Unterschied: Freigrenze und Freibetrag
Ein Steuerfreibetrag bleibt auch bei Überschreitung des Freibetrages erhalten und vermindert den zu versteuernden Gewinn.
Wird eine Steuerfreigrenze überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Besteuerung von Kryptowährungen nach der
FIFO-Methode – First in, first out
Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn wird nach der sogen. FIFO-Methode ermittelt.
Hierbei werden die zuerst gekauften Kryptowährungen mit den zuerst veräußerten Kryptowährungen verrechnet.
Die Dokumentations- und Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen.
Deshalb sollten sämtliche Transaktionen
> mit Anschaffungs- und Verkaufs-Datum,
> mit Anschaffungs- und Verkaufs-Kurs und
> mit Anschaffungs- und Verkaufs-Gesamtwert
festgehalten werden (z.B. in einer Excel-Tabelle).
Privatpersonen
geben den zu versteuernden Veräußerungsgewinn in der
„Anlage SO“ – (SO = Sonstige Einkünfte) in Ihrer Einkommensteuererklärung an.
Bei Unternehmen und Gewerbetreibenden
gehören die angeschafften Kryptowährungen zum Betriebsvermögen und werden als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ besteuert.
Anmerkung zur Dokumentation
Ich bin dabei zu recherchieren, ob auf dem Markt bereits kostenlose und/oder kostenpflichtige Software zur Erfassung und Verwaltung von Kryptowährungen existiert, die auch die erforderlichen Auswertungen und Nachweise liefern, die bei der Einkommenstererklärung anerkannt werden.
Ich bin sicher, da wird es demnächst Anbieter geben und wenn dem so ist, dann werde ich hier in meinem Blog darüber berichten.
Video-2
FAQ zu Kryptowährungen und die Steuer!
– Das musst Du wissen!
Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/einstieg-kryptowaehrungen/
Mehr Informationen
> Alle Blogartikel
> Liste aller Kryptowährungen-1
> Liste aller Kryptowährungen-2
> TOP10Coins – Kryptowährungs-Software
Wenn Sie meine Seite „GUT“ finden,
dann klicken Sie bitte auf die folgenden Icons.
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Hermann Hrobak